Erstbesuch

Verordnung

Um mit Ihrer Physiotherapie zu beginnen, benötigen sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Allgemeinmediziner, Facharzt oder Spitalsarzt. Diese Verordnung sollten Sie vor der Therapie chefärztlich von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen und zu Ihrem Ersttermin mitbringen. Diese ist bei Ihrer Hauptstelle bzw. Ihrer Bezirksstelle einzuholen. In Rücksprache mit der Sozialversicherung bekommen Sie diese Bewilligung auch per Fax.
Um chefärztliche Bewilligung ihrer ärztlichen Verordnung können auch wir bei Ihrer Krankenkasse ansuchen, dies dauert jedoch aus Erfahrung länger und verzögert Ihre Therapie.
 

Verrechnung direkt mit Krankenkassen

Da ich mit den großen Versicherungen Österreichs zusammenarbeite erfolgt die Verrechnung direkt mit den Krankenkassen und ist somit für Sie von meiner Seite her unentgeltlich (außer dem Selbstbehalt bei einigen Sozialversicherungsanstalten). Voraussetzung ist jedoch ein ärztlicher Verordnungsschein, welcher chefärztlich von Ihrer Krankenkasse bewilligt wurde.
Derzeit habe ich Verträge mit der ÖGK, SVSA, BVAEB, sowie allen anderen Gebietskrankenkassen (außer der NÖGKK). Für andere Krankenkassen können Sie mich kontaktieren und wir können versuchen für Sie eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) – früher Wiener Gebietskrankenkasse
Telefon 050 76610 / 050 7661 18000

Sozialversicherung des Selbstständigen (SVS) – früher SVA
Telefon 050 808 808

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Telefon 050 4050


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